Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-02-14, 3 Wx 397/02

3 Wx 397/02Obergericht14.02.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Wx 397/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-02-14

Aktenzeichen: 3 Wx 397/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0214.3WX397.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten zu 2. tragen die gerichtlichen Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde. Sie haben ferner die den übrigen Beteiligten im 3. Rechtszug notwendig entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Wert des Beschwerdegegenstandes: 2.500 EUR.

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