I-20 W 80/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-02-17, I-20 W 80/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-02-17, I-20 W 80/02
I-20 W 80/02Obergericht17.02.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 W 80/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-02-17
Aktenzeichen: I-20 W 80/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0217.I20W80.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Klägerin gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 22. Juli 2002 wird dieser Beschluss insoweit aufgehoben, als an Reisekosten und Abwesenheitsgeld für die Prozessbe-vollmächtigten der Klägerin nur 50,00 € festgesetzt worden sind.
Die nach Maßgabe der nachfolgenden Gründe erforderlichen Anordnungen werden dem Landgericht übertragen, das auch über die Kosten der Be-schwerde zu entscheiden hat.
Der Beschwerdewert beträgt 293,67 €.
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