Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-02-20, I-10 U 1/02

I-10 U 1/02Obergericht20.02.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 1/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-02-20

Aktenzeichen: I-10 U 1/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0220.I10U1.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten zu 1) bis 3) wird das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 24.10.2001 abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung we-gen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe eines Betrages von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zu 1) bis 3) vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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