I-2 U 135/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-02-20, I-2 U 135/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-02-20, I-2 U 135/02
I-2 U 135/02Obergericht20.02.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 135/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-02-20
Aktenzeichen: I-2 U 135/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0220.I2U135.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Antragsgegner wird das am 8. August 2002 verkündete Urteil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts E abgeändert.
Die einstweilige Verfügung der genannten Kammer vom 25. April 2002 wird unter Zurückweisung des auf ihren Erlass gerichteten Antrages aufgehoben.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Streitwert für das Berufungsverfahren: 280.000 €.
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