Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-02-25, 23 U 35/02

23 U 35/02Obergericht25.02.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 23 U 35/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-02-25

Aktenzeichen: 23 U 35/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0225.23U35.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 15. Januar 2002 verkündete Grundurteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Kleve wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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