I-20 U 4/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-02-25, I-20 U 4/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-02-25, I-20 U 4/03
I-20 U 4/03Obergericht25.02.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 4/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-02-25
Aktenzeichen: I-20 U 4/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0225.I20U4.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 10. Juli 2002 abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 105 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweils vollstreckende Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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