Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-02-26, 18 U 192/02

18 U 192/02Obergericht26.02.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 18 U 192/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-02-26

Aktenzeichen: 18 U 192/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0226.18U192.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 03.09.2002 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vorher Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet hat.

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