I-8 U 105/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-03-06, I-8 U 105/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-03-06, I-8 U 105/02
I-8 U 105/02Obergericht06.03.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-8 U 105/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-03-06
Aktenzeichen: I-8 U 105/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0306.I8U105.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 1. August 2002 verkün-dete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zu-rückgewiesen.
Klarstellend wird die Entscheidung des Landgerichts wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 3.100 EUR zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner ver-pflichtet sind, dem Kläger sämtliche künftigen materiellen und im-materiellen Schäden zu ersetzen, die aufgrund der Perforation der Appendix entstanden sind, soweit sie nicht auf Sozialversicherungs-träger oder sonstige Dritte übergehen oder übergegangen sind.
Die Kosten des Rechtsstreits in erster und zweiter Instanz tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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