I-8 U 22/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-03-06, I-8 U 22/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-03-06, I-8 U 22/02
I-8 U 22/02Obergericht06.03.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-8 U 22/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-03-06
Aktenzeichen: I-8 U 22/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0306.I8U22.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen - das am 19. Dezember 2001 verkündete Urteil des Landgerichts Duisburg teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 30.000 EUR nebst 4 % Zinsen seit dem 23. August 2000 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites - beider Instanzen - hat die Beklagte zu tra-gen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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