24 U 74/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-03-11, 24 U 74/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-03-11, 24 U 74/02
24 U 74/02Obergericht11.03.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 24 U 74/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-03-11
Aktenzeichen: 24 U 74/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0311.24U74.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagte wird das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg - Einzelrichter - vom 17. Mai 2002 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt an den Kläger 8.517,27 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz aus 6.340,02 EUR seit dem 05. Juni 2001 und von weiteren 2.177,25 EUR seit dem 17. Januar 2002 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner zu 88 %, der Kläger zu 12 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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