I-24 U 74/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-03-11, I-24 U 74/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-03-11, I-24 U 74/02
I-24 U 74/02Obergericht11.03.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 74/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-03-11
Aktenzeichen: I-24 U 74/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0311.I24U74.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagte wird das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg - Einzelrichter - vom 17. Mai 2002 unter Zu-rückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt an den Kläger 8.517,27 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz aus 6.340,02 EUR seit dem 05. Juni 2001 und von weiteren 2.177,25 EUR seit dem 17. Ja-nuar 2002 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuld-ner zu 88 %, der Kläger zu 12 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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