Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-03-17, 2a Ss 19/03 - 20/03

2a Ss 19/03 - 20/03Obergericht17.03.2003

Regest

Das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung kann nach zunächst erfolgter Bejahung durch die Staatsanwaltschaft auch noch im Revisionsverfahren verneint werden.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 2a Ss 19/03 - 20/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-03-17

Aktenzeichen: 2a Ss 19/03 - 20/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0317.2A.SS19.03.20.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Normen: StGB §§ 230 Abs. 1, 223 Abs. 1

Leitsätze

Das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung kann nach zunächst erfolgter Bejahung durch die Staatsanwaltschaft auch noch im Revisionsverfahren verneint werden.

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Die Kosten des Verfahrens und die dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.

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