III-2 Ws 54/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-03-17, III-2 Ws 54/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-03-17, III-2 Ws 54/03
III-2 Ws 54/03Obergericht17.03.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — III-2 Ws 54/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-03-17
Aktenzeichen: III-2 Ws 54/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0317.III2WS54.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.
Insoweit wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Damit ist die sofortige Beschwerde gegen die Kosten- und Auslagenentscheidung gegenstandslos.
Im übrigen wird die Revision als unbegründet verworfen.
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