Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-03-20, 2 Ws 45/03

2 Ws 45/03Obergericht20.03.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 2 Ws 45/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-03-20

Aktenzeichen: 2 Ws 45/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0320.2WS45.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird als unbegründet auf Kosten des Verurteilen verworfen.

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