I-10 U 64/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-03-27, I-10 U 64/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-03-27, I-10 U 64/02
I-10 U 64/02Obergericht27.03.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 64/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-03-27
Aktenzeichen: I-10 U 64/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0327.I10U64.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 18. März 2002 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 189,69 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatzüberleitungsgesetzes vom 9.6.1998 seit dem 10. März 2001 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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