16 U 79/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-03-28, 16 U 79/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-03-28, 16 U 79/02
16 U 79/02Obergericht28.03.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 16 U 79/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-03-28
Aktenzeichen: 16 U 79/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0328.16U79.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Es wird festgestellt, dass die in der Hauptversammlung der Beklagten vom 27. Juni 2001 zu Tagesordnungspunkt 2 - Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2000 -, Tagesordnungspunkt 3 - Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2000 - , Tagesordnungspunkt 4 - Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2000- und Tagesordnungspunkt 7 - Wahlen zum Aufsichtsrat - gefassten Beschlüsse nicht wegen eines Beurkundungsmangels nichtig sind.
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