I-3 Wx 50/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-03-28, I-3 Wx 50/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-03-28, I-3 Wx 50/03
I-3 Wx 50/03Obergericht28.03.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 50/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-03-28
Aktenzeichen: I-3 Wx 50/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0328.I3WX50.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
Der Beteiligte zu 1. trägt die gerichtlichen Kosten des Verfahrens der weite-ren Beschwerde.
Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
Wert des Beschwerdegegenstandes: bis 10.000 EUR.
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