Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-03-28, I-3 Wx 50/03

I-3 Wx 50/03Obergericht28.03.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 50/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-03-28

Aktenzeichen: I-3 Wx 50/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0328.I3WX50.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Der Beteiligte zu 1. trägt die gerichtlichen Kosten des Verfahrens der weite-ren Beschwerde.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

Wert des Beschwerdegegenstandes: bis 10.000 EUR.

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