I-20 W 42/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-07-14, I-20 W 42/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-07-14, I-20 W 42/03
I-20 W 42/03Obergericht14.07.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 W 42/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-07-14
Aktenzeichen: I-20 W 42/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0714.I20W42.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
I.
Die Entscheidung über die Beschwerde wird vom Einzelrichter auf den Se-nat übertragen, § 568 S. 2 ZPO.
II.
Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels der Kostenfestsetzungsbeschluss des Land-gerichts Düsseldorf vom 06. März 2003 teilweise abgeändert.
Die auf Grund des Beschlusses des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 17. Oktober 2002 von der Klägerin der Beklagten zu erstattenden Kosten werden auf 699,90 Euro nebst 4 % Zinsen seit dem 24. Oktober 2002 fest-gesetzt. Im Übrigen wird der Kostenfestsetzungsantrag der Beklagten zu-rückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgeho-ben.
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