Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-07-15, I-24 U 16/03

I-24 U 16/03Obergericht15.07.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 16/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-07-15

Aktenzeichen: I-24 U 16/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0715.I24U16.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 16. Juli 2002 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf insoweit abgeändert, als die ge-gen die Beklagte gerichtete Klage abgewiesen worden ist.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 12.421,37 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25. Juli 2000 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin im ersten Rechtszug zur Hälfte sowie die gesamten Kosten der Be-rufungsinstanz (I-24 U 16/03). Die Entscheidung über die übrigen Kosten erster Instanz bleibt dem Verfahren I-24 U 139/03 vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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