I-4 U 136/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-07-15, I-4 U 136/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-07-15, I-4 U 136/02
I-4 U 136/02Obergericht15.07.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 136/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-07-15
Aktenzeichen: I-4 U 136/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0715.I4U136.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Das am 4. Februar 2003 verkündete Versäumnisurteil des Senats wird aufrechterhalten.
Dem Kläger werden auch die weiteren Kosten des Beru-fungsverfahrens auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird gestattet, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrags abzuwenden, sofern nicht die Beklagte ihrerseits Sicherheit in Höhe von 120 % der jeweils von ihr zu vollstreckenden Summe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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