21 W 35/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-07-16, 21 W 35/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-07-16, 21 W 35/03
21 W 35/03Obergericht16.07.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 21 W 35/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-07-16
Aktenzeichen: 21 W 35/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0716.21W35.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin wird der Streitwertbeschluss der 19. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 02.04.2003 dahin abgeändert, dass der Gegenstandswert für das selbständige Beweisverfahren auf
10.225,84 EUR (20.000,00 DM)
festgesetzt wird.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.