I-18 U 17/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-07-16, I-18 U 17/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-07-16, I-18 U 17/03
I-18 U 17/03Obergericht16.07.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 17/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-07-16
Aktenzeichen: I-18 U 17/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0716.I18U17.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Senat für Zivilsachen
Tenor
Die Berufung des beklagten Landes gegen das am
- Dezember 2002 verkündete Grund- und Teilurteil
der 2b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf
(2b O 12/02) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt das beklagte
Land.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Das beklagte Land darf die Vollstreckung durch Sicherheits-
leistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreck-
baren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der
Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils von
ihm zu vollstreckenden Betrages leistet.
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