I-21 U 204/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-07-22, I-21 U 204/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-07-22, I-21 U 204/02
I-21 U 204/02Obergericht22.07.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-21 U 204/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-07-22
Aktenzeichen: I-21 U 204/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0722.I21U204.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Senat
Tenor
Auf die Berufungen der Klägerin und der Beklagten wird das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal – Einzelrichter – vom 15.11.2002 unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtmittel abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 294.342,88 EUR nebst 4 % Zinsen hieraus für die Zeit vom 03.05.2000 bis zum 30.05.2002 und weitere 4 % aus 294.342,88 EUR seit dem 01.06.2002 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens werden der Klägerin zu 18 % und der Beklagten zu 82 % auferlegt. Von den im Berufungsverfahren angefallenen Kosten tragen die Klägerin 40 % und die Beklagte 60 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.