Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-07-24, 8 U 82/02

8 U 82/02Obergericht24.07.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 8 U 82/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-07-24

Aktenzeichen: 8 U 82/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0724.8U82.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 13. Juni 2002 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht der Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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