I-2 U 124/01•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-07-24, I-2 U 124/01
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-07-24, I-2 U 124/01
I-2 U 124/01Obergericht24.07.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 124/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-07-24
Aktenzeichen: I-2 U 124/01
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0724.I2U124.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 31.Juli 2001 ver-
kündete Urteil der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düssel-
dorf wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Höhe
des angedrohten, für jeden Fall der Zuwiderhandlung fest-
zusetzenden Ordungsgeldes auf € 250.000,00 beschränkt wird.
Der Beklagten werden auch die Kosten des Berufungsrechts-
zuges auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die
Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von
€ 520.000,00 abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Voll-
streckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf
DM 1.000.000,00 = € 511.291,88 festgesetzt.
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