17 U 121/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-07-25, 17 U 121/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-07-25, 17 U 121/02
17 U 121/02Obergericht25.07.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 17 U 121/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-07-25
Aktenzeichen: 17 U 121/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0725.17U121.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten und die unselbständige Anschlussberufung der Klägerin gegen das Teil- und Grundurteil der 2. Kammer für Han-delssachen des Landgerichts Krefeld vom 6. Juni 2002 werden zurück-gewiesen.
Die Kosten der Berufung tragen zu 77 % die Klägerin, zu 23 % die Be-klagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheits-leistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
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