Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-07-25, 17 U 121/02

17 U 121/02Obergericht25.07.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 17 U 121/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-07-25

Aktenzeichen: 17 U 121/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0725.17U121.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten und die unselbständige Anschlussberufung der Klägerin gegen das Teil- und Grundurteil der 2. Kammer für Han-delssachen des Landgerichts Krefeld vom 6. Juni 2002 werden zurück-gewiesen.

Die Kosten der Berufung tragen zu 77 % die Klägerin, zu 23 % die Be-klagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheits-leistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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