I-22 U 21/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-07-25, I-22 U 21/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-07-25, I-22 U 21/02
I-22 U 21/02Obergericht25.07.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-22 U 21/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-07-25
Aktenzeichen: I-22 U 21/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0725.I22U21.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Die Berufungen der Beklagten gegen das Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 13. Dezember 2001 werden zurückgewiesen.
Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstre-ckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Voll-streckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.
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