Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-07-30, I-18 U 3/03

I-18 U 3/03Obergericht30.07.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 3/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-07-30

Aktenzeichen: I-18 U 3/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0730.I18U3.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Senat für Zivilsachen

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 6. Dezember 2002 ver-kündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Hö-he von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages ab-wenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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