I-3 U 4/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-07-30, I-3 U 4/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-07-30, I-3 U 4/03
I-3 U 4/03Obergericht30.07.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 U 4/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-07-30
Aktenzeichen: I-3 U 4/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0730.I3U4.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 20. Februar 2003 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Duisburg wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für den Berufungsrechtszug beträgt 54.940,- EUR (45.400 EUR + Feststellung des Annahmeverzugs 4.540 EUR + Feststellung der Ersatzpflicht in Bezug auf künftigen weiteren Schaden 5.000,- EUR ).
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