Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-07-30, VII-Verg 20/03

VII-Verg 20/03Obergericht30.07.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 20/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-07-30

Aktenzeichen: VII-Verg 20/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0730.VII.VERG20.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

I. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird zurückgewiesen.

Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Be-schluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster vom 12. März 2003 (VK 02/03) aufgehoben.

Der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin wird verworfen.

II. Die Antragstellerin hat die Kosten beider Instanzen einschließlich der dort angefallen notwendigen Aufwendungen der Antragsgegnerin und der Beigeladenen zu 1. zu tragen.

Die Beigeladene zu 2. hat ihre Auslagen selbst zu tragen.

III. Die Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten war für die Antragsgegnerin und die Beigeladene zu 1. in beiden Rechtszügen notwendig.

IV. Der Beschwerdewert wird auf bis 8.000 EUR festgesetzt.

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