VII-Verg 20/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-07-30, VII-Verg 20/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-07-30, VII-Verg 20/03
VII-Verg 20/03Obergericht30.07.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 20/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-07-30
Aktenzeichen: VII-Verg 20/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0730.VII.VERG20.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
I. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird zurückgewiesen.
Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Be-schluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster vom 12. März 2003 (VK 02/03) aufgehoben.
Der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin wird verworfen.
II. Die Antragstellerin hat die Kosten beider Instanzen einschließlich der dort angefallen notwendigen Aufwendungen der Antragsgegnerin und der Beigeladenen zu 1. zu tragen.
Die Beigeladene zu 2. hat ihre Auslagen selbst zu tragen.
III. Die Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten war für die Antragsgegnerin und die Beigeladene zu 1. in beiden Rechtszügen notwendig.
IV. Der Beschwerdewert wird auf bis 8.000 EUR festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.