VII-Verg 5/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-07-30, VII-Verg 5/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-07-30, VII-Verg 5/03
VII-Verg 5/03Obergericht30.07.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 5/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-07-30
Aktenzeichen: VII-Verg 5/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0730.VII.VERG5.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
I. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Ver-gabekammer bei der Bezirksregierung Detmold vom 24. Januar 2003 (VK 21-42/02) wird zurückgewiesen.
II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die hier entstandenen notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin und der Beigelade-nen einschließlich der im Verfahren gemäß § 118 GWB angefallenen Kosten zu tragen.
III. Die Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten war für die Antrags-gegnerin und die Beigeladene im Beschwerderechtszug erforderlich.
IV. Beschwerdewert: bis 10.000 Euro.
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