I-6 U 54/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-07-31, I-6 U 54/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-07-31, I-6 U 54/03
I-6 U 54/03Obergericht31.07.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 54/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-07-31
Aktenzeichen: I-6 U 54/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0731.I6U54.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 15. Januar 2003 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts E wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 %
des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die
Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu
vollstreckenden Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.