I-6 U 7/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-07-31, I-6 U 7/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-07-31, I-6 U 7/03
I-6 U 7/03Obergericht31.07.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 7/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-07-31
Aktenzeichen: I-6 U 7/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0731.I6U7.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 3. Dezember 2002 verkündete Ur-teil der 10. Zivilkammer des Landgerichts ... abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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