Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-08-01, I-17 U 27/03

I-17 U 27/03Obergericht01.08.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-17 U 27/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-08-01

Aktenzeichen: I-17 U 27/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0801.I17U27.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Verfügungsbeklagten wird das Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg vom 18. Dezember 2002 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beschluss vom 10. September 2002 wird aufgehoben.

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Verfügungsklägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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