I-17 U 27/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-08-01, I-17 U 27/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-08-01, I-17 U 27/03
I-17 U 27/03Obergericht01.08.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-17 U 27/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-08-01
Aktenzeichen: I-17 U 27/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0801.I17U27.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Verfügungsbeklagten wird das Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg vom 18. Dezember 2002 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beschluss vom 10. September 2002 wird aufgehoben.
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Verfügungsklägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.