Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-08-14, I-5 W 17/03

I-5 W 17/03Obergericht14.08.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-5 W 17/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-08-14

Aktenzeichen: I-5 W 17/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0814.I5W17.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Auf die Anschlussbeschwerde der Verfügungsklägerin wird unter Zurück-weisung der Beschwerde der Verfügungsbeklagten der Beschluss des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 5. März 2003 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Kosten des in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärten Verfahrens 5 O 512/02 LG Düsseldorf trägt die Verfügungsbeklagte.

Diese trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

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