I-5 W 17/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-08-14, I-5 W 17/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-08-14, I-5 W 17/03
I-5 W 17/03Obergericht14.08.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-5 W 17/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-08-14
Aktenzeichen: I-5 W 17/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0814.I5W17.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die Anschlussbeschwerde der Verfügungsklägerin wird unter Zurück-weisung der Beschwerde der Verfügungsbeklagten der Beschluss des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 5. März 2003 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Kosten des in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärten Verfahrens 5 O 512/02 LG Düsseldorf trägt die Verfügungsbeklagte.
Diese trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
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