Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-08-15, I-22 U 16/03

I-22 U 16/03Obergericht15.08.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-22 U 16/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-08-15

Aktenzeichen: I-22 U 16/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0815.I22U16.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten zu 1) gegen das am 20. Dezember 2002 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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