Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-08-15, Verg 34/03

Verg 34/03Obergericht15.08.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 34/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-08-15

Aktenzeichen: Verg 34/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0815.VERG34.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

I. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 19. Mai 2003 (VK 1 - 33/03) wird zurückgewiesen.

II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens und des Verfahrens nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB einschließlich der notwendigen Aufwendungen zu tragen, die der Antragsgegnerin in der Beschwerdeinstanz entstanden sind. Der Antragstellerin fallen überdies die bis zum 16. Juli 2003 im Beschwerdeverfahren entstanden notwendigen Aufwendungen der Beigeladenen zur Last.

III. Die Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten war für die Beigeladene auch im Beschwerdeverfahren notwendig.

IV. Der Beschwerdewert wird auf bis 28.000 € festgesetzt.

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