VII-Verg 31/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-08-15, VII-Verg 31/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-08-15, VII-Verg 31/03
VII-Verg 31/03Obergericht15.08.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 31/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-08-15
Aktenzeichen: VII-Verg 31/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0815.VII.VERG31.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
1.) Das Nachprüfungsverfahren betreffend den Antrag der Antragstellerin zu 2)
wird abgetrennt.
2.) Der Antrag der Antragstellerin zu 1), die aufschiebende Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluß der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster vom 9. Mai 2003 (VK 07/03) bis zur Entscheidung über das Rechtsmittel zu verlängern, wird zurückgewiesen.
3.) Der Senatsbeschluß vom 13.Juni 2003 ist damit gegenstandslos.
4.) Der Antragstellerin zu 1) wird aufgegeben, bis zum 28.08.2003 zu erklären, ob die sofortige Beschwerde aufrechterhalten werden soll.
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