I-6 U 36/99•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-08-19, I-6 U 36/99
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-08-19, I-6 U 36/99
I-6 U 36/99Obergericht19.08.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 36/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-08-19
Aktenzeichen: I-6 U 36/99
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0819.I6U36.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 23.12.1998 ver-kündete Urteil der 10. Kammer für Handelssachen des Land-gerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsrechtszuges werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 515.000,00 DM abzu-wenden, falls nicht der Kläger vor der Zwangsvollstre-ckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Sicherheiten können auch durch selbstschuldnerische Bürgschaften einer in Deutschland ansässigen Großbank o-der öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.
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