II-8 WF 186/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-08-19, II-8 WF 186/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-08-19, II-8 WF 186/03
II-8 WF 186/03Obergericht19.08.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — II-8 WF 186/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-08-19
Aktenzeichen: II-8 WF 186/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0819.II8WF186.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen
Tenor
Die Beschwerde des Beklagten wird zurückgewiesen.
Auf die Beschwerde des Klägers zu 1) wird der angefochtene Beschluss teilweise abgeändert:
Die dem Kläger zu 1) bewilligte Prozesskostenhilfe wird erweitert auf Geltendmachung eines Sonderbedarfs in Höhe von 50 € monatlich ab Juni 2003 auf die kieferorthopädischen Behandlungskosten.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.