Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-08-21, 23 U 78/01

23 U 78/01Obergericht21.08.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 23 U 78/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-08-21

Aktenzeichen: 23 U 78/01

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0821.23U78.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung des weiter ge-henden Rechtsmittels das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 22. 1. 2001 teilweise abgeändert und wie folgt neugefasst:

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Klägern den Schaden zu ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist bzw. noch entste-hen wird, dass sie auf Grund der von der Beklagten im November 1996 er-stellten fehlerhaften Prognose über ihr, der Kläger, zu versteuerndes Ein-kommen in 1996 es im November 1996 unterlassen haben, einen Kom-manditanteil im Wert von 300.000 DM an der Kommanditgesellschaft "G.....KG" (im folgenden abgekürzt: Flugzeugleasinggesellschaft) zu zeich-nen.

Die weiter gehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits fallen zu 1/3 der Beklagten und zu 2/3 den Klägern zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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