Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-08-21, I-2 U 34/02

I-2 U 34/02Obergericht21.08.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 34/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-08-21

Aktenzeichen: I-2 U 34/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0821.I2U34.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 5. Februar 2002

verkündete Urteil der 4a Zivilkammer des Landgerichts

Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Der Beklagten werden auch die Kosten des Berufungs-

rechtszuges auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte

darf die Vollstreckung wegen der Kosten gegen

Sicherheitsleistung in Höhe von € 32.000,00 abwen-

den, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicher-

heit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf Euro 693.114

festgesetzt.

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