8 U 6/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-08-28, 8 U 6/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-08-28, 8 U 6/03
8 U 6/03Obergericht28.08.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 8 U 6/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-08-28
Aktenzeichen: 8 U 6/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0828.8U6.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 27.11.2002 ver-kündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Düs-seldorf wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleis-tung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Be-klagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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