I-9 W 73/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-09-10, I-9 W 73/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-09-10, I-9 W 73/03
I-9 W 73/03Obergericht10.09.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-9 W 73/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-09-10
Aktenzeichen: I-9 W 73/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0910.I9W73.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 14.02.2003 wird der Be-schluss des Landgerichts Mönchengladbach - Einzelrichter - vom 27.01.2003 aufgehoben.
Das Landgericht wird angewiesen, über den Antrag der Antragstellerin auf Ge-währung von Prozesskostenhilfe unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu zu entscheiden.
Beschwerdewert: 102.258,38 EUR
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