I-8 U 17/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-09-11, I-8 U 17/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-09-11, I-8 U 17/03
I-8 U 17/03Obergericht11.09.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-8 U 17/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-09-11
Aktenzeichen: I-8 U 17/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0911.I8U17.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 19. Dezember 2002 verkündete Ur-teil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils voll-streckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstre-ckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
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