VI-Kart 23/03 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-09-11, VI-Kart 23/03 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-09-11, VI-Kart 23/03 (V)
VI-Kart 23/03 (V)Obergericht11.09.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-Kart 23/03 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-09-11
Aktenzeichen: VI-Kart 23/03 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0911.VI.KART23.03V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
I. Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Verfügung des An-tragsgegners vom 8. Juli 2003 wird auf seine Kosten zurückgewie-sen.
II. Der Antragsteller hat dem Antragsgegner und der Beteiligten zu 1. die ihnen im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Aus-lagen zu erstatten.
III. Der Beschwerdewert wird auf 1.000 EUR festgesetzt.
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