Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-09-11, VI-Kart 23/03 (V)

VI-Kart 23/03 (V)Obergericht11.09.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-Kart 23/03 (V) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-09-11

Aktenzeichen: VI-Kart 23/03 (V)

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0911.VI.KART23.03V.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Kartellsenat

Tenor

I. Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Verfügung des An-tragsgegners vom 8. Juli 2003 wird auf seine Kosten zurückgewie-sen.

II. Der Antragsteller hat dem Antragsgegner und der Beteiligten zu 1. die ihnen im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Aus-lagen zu erstatten.

III. Der Beschwerdewert wird auf 1.000 EUR festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.