Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-09-16, I-20 U 24/03

I-20 U 24/03Obergericht16.09.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 24/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-09-16

Aktenzeichen: I-20 U 24/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0916.I20U24.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 18. Dezember 2002 abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger .

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 105 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Be-klagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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