I-16 U 236/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-09-19, I-16 U 236/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-09-19, I-16 U 236/02
I-16 U 236/02Obergericht19.09.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-16 U 236/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-09-19
Aktenzeichen: I-16 U 236/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0919.I16U236.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 8. November 2002 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.518,49 Euro mit 5 % Zinsen seit dem 1. Januar 1996 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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