I-9 W 77/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-09-22, I-9 W 77/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-09-22, I-9 W 77/03
I-9 W 77/03Obergericht22.09.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-9 W 77/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-09-22
Aktenzeichen: I-9 W 77/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0922.I9W77.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Kläger wird der Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve – Einzelrichterin – vom 11.07.2003 (1 O 14/03) teilweise abgeändert.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Wert des Beschwerdegegenstandes: bis 2.100 EUR.
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