Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-09-22, I-9 W 77/03

I-9 W 77/03Obergericht22.09.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-9 W 77/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-09-22

Aktenzeichen: I-9 W 77/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0922.I9W77.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Kläger wird der Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve – Einzelrichterin – vom 11.07.2003 (1 O 14/03) teilweise abgeändert.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Wert des Beschwerdegegenstandes: bis 2.100 EUR.

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