Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-09-23, I-20 U 79/03

I-20 U 79/03Obergericht23.09.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 79/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-09-23

Aktenzeichen: I-20 U 79/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0923.I20U79.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung der Anschlussberufung der Klägerin das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 12. März 2003 teilweise abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 105 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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